Der Hybridkrieg-Verdacht
Was wirklich bewiesen ist und was die Bundesregierung behauptet
Oktober 2026 Analyse & Dokumentation
Der Hybridkrieg-Verdacht
Merz nennt es Krieg. Pistorius nennt es Krieg. Die Bundesregierung spricht von einer koordinierten russischen Strategie gegen Deutschland. Aber was ist tatsächlich bewiesen und was läuft auf Behauptung hinaus, die der öffentlichen Beweislage weit vorauseilt?
Recherche & Analyse, Redaktion
Deutschland, Oktober 2026
„Hybridkrieg", Was meinen sie überhaupt?
Es ist ein Wort, das gerade überall auftaucht. Friedrich Merz, Bundeskanzler seit Februar 2025, spricht davon, dass Russland Deutschland mit einem »hybriden Krieg« überziehe. Verteidigungsminister Boris Pistorius formuliert es noch schärfer: Russland führe einen Krieg gegen den Westen, nicht mit Panzern und Raketen aber mit Cyberangriffen, Saboteuren und Desinformation. Beide beziehen sich dabei auf eine Reihe konkreter Vorfälle: Brandanschläge auf Logistikzentren, Drohnenflüge über Bundeswehrgelände, Brände in Industriebetrieben, Schäden an Unterseekabeln in der Ostsee und immer wieder: Cyberangriffe.
Der Begriff »Hybridkrieg« ist dabei keine Erfindung der aktuellen Bundesregierung. Er taucht in NATO-Dokumenten seit Jahren auf und bezeichnet eine Kombination offener und verdeckter Mittel unterhalb der Schwelle konventioneller militärischer Gewalt: Spionage, Cyberoperationen, physische Sabotage, Desinformation, verdeckte politische Einflussnahme. Die Logik ist bestechend: Wenn ein Feind schaden will, ohne direkten Krieg auszulösen, greift er eben zu diesen Mitteln.
Das Problem liegt nicht im Begriff selbst. Das Problem liegt darin, was er leistet und was er verdeckt. »Hybridkrieg« ist eine politische Deutungsformel, keine Tatsachenfeststellung. Wenn Merz oder Pistorius sagen, Russland führe einen Hybridkrieg gegen Deutschland, dann behaupten sie damit dreierlei gleichzeitig: dass bestimmte Vorfälle stattgefunden haben, dass Russland dahintersteckt und dass all diese Vorfälle Teil einer zentral koordinierten Strategie aus dem Kreml sind. Diese drei Behauptungen haben sehr unterschiedliche Evidenzgrundlagen und genau das ist der Kern des Problems.
Das Attributionsproblem: Wer war es wirklich?
Wenn ein Geheimdienst sagt»das war Russland«, klingt das nach Gewissheit. In der Realität ist Attribution, die Zuordnung eines Angriffs zu einem Täter, ein mehrstufiger, fehleranfälliger Prozess, der selten bis zu einer öffentlich verifizierbaren Gewissheit führt.
Technische Forensik kann zeigen, welche Schadsoftware verwendet wurde, über welche Serverinfrastruktur ein Angriff lief, welche Taktiken, Techniken und Vorgehensweisen (TTPs) der Angreifer anwandte. Sie kann Angriffe einem technischen Cluster zuordnen, etwa »APT28« oder »Sandworm«. Aber ein Cluster ist kein Staatsakt. Es ist eine Bezeichnung für wiederkehrende Muster, die mehrere Sicherheitsfirmen unterschiedlich benennen und abgrenzen. Eine russische IP-Adresse beweist keinen russischen Operator. Eine Schadsoftware, die früher von GRU-Einheiten genutzt wurde, beweist nicht, dass sie diesmal auch von der GRU genutzt wird, Code kann kopiert, Infrastruktur kompromittiert, Metadaten manipuliert werden.
Das ist kein theoretisches Problem. Im Jahr 2018, beim Cyberangriff auf die Olympischen Winterspiele in Pyeongchang, fanden Ermittler einen scheinbar eindeutigen Fingerabdruck, der auf nordkoreanische Hacker hinwies. Eine manuelle Prüfung zeigte: Der Fingerabdruck war manipuliert und absichtlich platziert worden, ein sogenanntes False Flag. Die Angreifer wollten jemand anderen in die Schusslinie bringen. Das heißt nicht, dass jede Attribution eine Täuschung ist. Es heißt: Einzelne technische Indizien tragen nicht.
Besonders problematisch ist die sogenannte Wegwerfagenten-Struktur über Messenger-Dienste wie Telegram. Bei dieser Methode rekrutiert ein unbekannter Auftraggeber über anonyme Accounts Personen für begrenzte Aufgaben: ein Objekt fotografieren, ein Paket transportieren, ein Feuer legen. Die angeworbene Person kennt den Auftraggeber oft nicht einmal dem Namen nach. Zahlungen laufen über Kryptowährungen oder Mittelsmänner. Nach dem Auftrag wird das Konto gelöscht. Diese Struktur bricht die Beweiskette strukturell an genau der Stelle, an der es darauf ankommt: zwischen ausführendem Täter und staatlichem Auftraggeber. Ein Gericht kann feststellen, dass jemand einen Brand gelegt hat. Es kann die Telegram-Nachrichten eines pseudonymen Auftraggebers sichern. Wer dieses Konto tatsächlich kontrollierte und ob dahinter ein russischer Nachrichtendienst stand, das bleibt in den meisten Fällen juristisch offen.
Attribution bedeutet: Wir wissen, wer die Schadsoftware schrieb aber nicht immer, wer den Befehl gab.
Für den Bundestag-Hack von 2015 liegt eine der stärksten öffentlichen Attributionsketten vor: technische Zuordnung zu APT28, offizieller GRU-Verweis des Auswärtigen Amts, ein Haftbefehl gegen Dmitry Badin, EU-Sanktionen. Das ist erheblich mehr als eine politische Behauptung. Aber es ist kein rechtskräftiges Strafurteil. Badin lebt in Russland und wird Deutschland nie ausgeliefert werden. Die vollständige forensische Beweiskette ist nicht öffentlich zugänglich. Präzise formuliert ist der Fall: »offiziell dem GRU zugeordnet, strafprozessual attribuiert, nicht gerichtlich abschließend bewiesen«.
Was tatsächlich bewiesen ist
Es wäre falsch zu sagen, nichts sei bewiesen. Russische Spionagetätigkeit in Deutschland ist gerichtlich dokumentiert, das ist der stärkste Befund der gesamten Debatte.
Gerichtlich belegte Fälle (Auswahl)
SWR-Illegale (2013): Das Ehepaar Andreas und Heidrun Anschlag (Klarnamen: Alexander und Olga Abramow) spionierte knapp zwei Jahrzehnte unter falscher Identität in Deutschland. Das OLG Stuttgart verurteilte beide am 2. Juli 2013 zu 6,5 und 5,5 Jahren Haft (Az. 3 StE 5/12). Das Gericht stellte fest, sie handelten als Offiziere des SWR, des russischen Auslandsnachrichtendienstes. Der SWR ist eine russische Bundesbehörde, per russischem Gesetz dem Präsidenten direkt unterstellt. Die staatliche Zuordnung ergibt sich hier strukturell aus dem Dienstverhältnis selbst: Es gibt keinen privaten SWR. Raymond Valentino Poeteray war ein von den Anschlags geführter Informant in den Niederlanden, der ihnen Dokumente aus dem NATO-Umfeld lieferte. Er war Quelle, nicht Auftraggeber. Die Beweiskette zur staatlichen Zuordnung läuft über das festgestellte SWR-Dienstverhältnis der Anschlags, nicht über Poeteray. Ob die konkrete Operation durch ein persönliches Kremlin-Diktat oder durch reguläre SWR-Tätigkeit veranlasst wurde, ist dabei juristisch nicht gesondert festgestellt. Der SWR selbst ist die russische Staatsbehörde. Das ist der einzige der fünf Fälle, in dem eine gerichtlich belegte Verbindung zum russischen Staatsdienst existiert.
Bundestagsgrundrisse (2021): Der frühere NVA-Offizier und Stasi-Inoffizielle Mitarbeiter Jens F. übergab dem GRU-Attaché der russischen Botschaft Berlin eine CD-ROM mit 385 Grundrissen des Bundestagsgebäudekomplexes. Das Kammergericht Berlin verurteilte ihn am 28. Oktober 2021 zu zwei Jahren Bewährung und einer Geldauflage von 15.000 Euro. Das Gericht stellte ausdrücklich fest: Jens F. handelte aus eigenem Antrieb, ohne russischen Auftrag, ohne Bezahlung. Er übergab das Material eigeninitiativ. Es gibt keinen Beleg und keinen Gerichtsbefund dafür, dass Russland diese Übergabe gewünscht, bestellt oder vorab gewusst hat. Die russische Botschaft empfing, was jemand unaufgefordert heranbrachte. Das ist keine andere Situation als jemand, der sich unaufgefordert an eine Behörde wendet. Ein russischer Staatsauftrag ist in diesem Fall nicht belegt und nicht bewiesen.
Bundeswehrhauptmann Thomas H. (2024): Thomas H. (54), Berufssoldat im BAAINBw Koblenz, suchte ab Mai 2023 aus eigenem Antrieb Kontakt zum russischen Konsulat Bonn und zur russischen Botschaft Berlin. Er warf eine CD mit rund 1.400 Seiten Dokumenten zu elektronischer Kriegsführung und Rüstungsbeschaffungsprojekten unaufgefordert in den Briefkasten des Konsulats. Das OLG Düsseldorf verurteilte ihn im Mai 2024 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Agententätigkeit und Verletzung von Dienstgeheimnissen. Das Gericht stellte keinen Befund fest, dass ein russischer Dienst Thomas H. angeworben, kontaktiert, geführt oder beauftragt hat. Er ist auf eigene Initiative tätig geworden, motiviert durch Nuklearangst und Selbstradikalisierung über Telegram und TikTok. Dass das russische Konsulat die CD entgegennahm, beweist nicht, dass Russland den Auftrag erteilt hat. Ein russischer Staatsauftrag ist in diesem Fall nicht belegt und nicht bewiesen.
Dieter S. (2025): Das OLG München verurteilte den 41-jährigen Deutschrussen Dieter S. am 30. Oktober 2025 zu sechs Jahren Haft. Verurteilungsgrundlage: geheimdienstliche Agententätigkeit zu Sabotagezwecken nach §99 StGB, Planung von Brand- und Sprengstoffanschlägen auf Bahnanlagen und Militärobjekte sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Volksrepublik Donezk, 2014 bis 2016). Mitangeklagte Alexander J. und Alex D. erhielten Bewährungsstrafen. Festgenommen wurde Dieter S. im April 2024 in Bayreuth. Eine Verurteilung nach §99 StGB setzt voraus, dass das Gericht eine Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst als bewiesen ansah. Welcher konkrete russische Dienst ihn wie führte und über welche Kette der Auftrag von welcher russischen Staatsstelle erteilt wurde, ist aus den öffentlich verfügbaren Gerichtsunterlagen und Medienberichten nicht erkennbar. Ein direkter Staatsbefehl aus Moskau oder ein Nachweis eines zentralen Hybridkriegsplans ergibt sich aus dieser Verurteilung nicht.
Paket- und Sabotagekomplex (2026): OLG Stuttgart, 18. August 2026, Az. 6 St 3 BJs 158/25. Einer von drei angeklagten ukrainischen Staatsangehörigen zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt, durch Untersuchungshaft verbüßt. Zwei Mitangeklagte wurden freigesprochen, da kein Vorsatz zu Brand- oder Sprengstoffanschlägen nachgewiesen wurde. Festgenommen wurden die drei Männer im Mai 2025 in Köln, Konstanz und im Schweizer Kanton Thurgau. Das Gericht stellte fest: Der Verurteilte wusste, dass sein Auftrag einer staatlichen russischen Stelle diente, um Transportwege für spätere Sabotageakte auszukundschaften. Kommunikation über Telegram mit Auftraggebern in Mariupol. Das ist ein gerichtlicher Befund zum Wissen des Täters über russische Staatsbeteiligung. Der Befund stützt sich auf das, was der Täter wusste oder wissen musste, nicht auf eine rekonstruierte vollständige Befehlskette. Welcher konkrete Dienst dahinterstand, wurde nicht festgestellt. Die Verurteilung wegen bloßer Aufklärungshandlungen (GPS-Tracking) ist zudem deutlich weniger gravierend als öffentlich oft dargestellt.
Was die fünf Fälle bei nüchterner Betrachtung hergeben: Ein Fall (SWR-Illegale 2013) belegt gerichtlich ein russisches Staatsdienstverhältnis. Zwei Fälle (Jens F. 2021, Thomas H. 2024) zeigen Einzelpersonen, die eigeninitiativ ohne nachgewiesenen russischen Auftrag gehandelt haben. Ein Fall (Dieter S. 2025) hat eine Agententätigkeitsverurteilung nach §99 StGB, ohne dass die konkrete Befehlskette öffentlich rekonstruiert wurde. Ein Fall (Paketbombe 2026) hat einen gerichtlichen Befund zum Wissen des Täters über russische Staatsbeteiligung, aber keinen Nachweis der vollständigen Befehlskette und endet mit einem einzigen Schuldspruch wegen Aufklärungshandlungen, nicht wegen vollendeter Sabotage.
Was diese Fälle gerichtlich belegen, ist konkret und personenbezogen, nicht pauschal diffus. Jede gerichtlich festgestellte Verbindung zu einem russischen Geheimdienst oder einer russischen Staatsstelle endete mit der Verhaftung der betreffenden Person. Jens F. (2021) und Thomas H. (2024) enthalten keine gerichtliche Feststellung eines russischen Auftrags und tragen zu keiner weitergehenden These bei. Der Begriff "russische Geheimdienstpräsenz in Deutschland" suggeriert eine fortbestehende, unkontrollierte Agentendichte, die aus diesen Urteilen nicht folgt: Was gerichtlich festgestellt wurde, endete mit Verhaftung. Was nicht festgestellt wurde, darf nicht hinzuerfunden werden. Diese Fälle belegen keinen übergreifenden, zentral gesteuerten Hybridkriegsplan gegen Deutschland.
Zur Desinformationskampagne »Doppelgänger« ist zu unterscheiden, was auf welcher Grundlage belegt ist. Die Existenz der Infrastruktur ist technisch dokumentiert: Sicherheitsforscher, Meta und EU-Stellen haben täuschend nachgebildete Websites und koordinierte inauthentische Accounts erfasst und analysiert. Das ist der beobachtbare Teil. Wer diese Infrastruktur aufgebaut und betrieben hat, ist die entscheidende Folgefrage. Der EU-Rat hat Sanktionen gegen namentlich genannte Organisationen verhängt, darunter Social Design Agency und Structura National Technologies, und eine Verbindung zur russischen Präsidialadministration beschrieben. Diese Zurechnung ist ein Verwaltungsbeschluss, der auf geheimdienstlichen Erkenntnissen beruht, die der Öffentlichkeit nicht vollständig zugänglich sind. Es ist kein gerichtlicher Befund. Die vollständige Beweiskette, wer konkret welche Website erstellte, wer in welcher Organisation tätig war und wie ein Auftrag von der Präsidialadministration an die Ausführenden gelangte, ist durch öffentliche Quellen nicht rekonstruierbar. Präzise: Eine systematische Desinformationsoperation ist technisch dokumentiert. Ihre staatliche Auftraggeberschaft ist administrativ attribuiert, nicht gerichtlich bewiesen.
Was nicht bewiesen ist
Die politische Rhetorik geht an mehreren entscheidenden Stellen weit über die Beweislage hinaus.
Nord Stream: Die Beweislage zeigt in eine andere Richtung
Im September 2022 wurden die Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 durch Unterwasserexplosionen schwer beschädigt. Die öffentliche Schlagzeile lautete schnell: Russland hat seine eigene Pipeline gesprengt. Die Realität der deutschen Ermittlungen ist eine andere. Der Generalbundesanwalt verfolgt konkrete ukrainische Staatsangehörige. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2025 den dringenden Tatverdacht gegen einen mutmaßlichen Koordinator bestätigt, der als Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit beschrieben wird. Eine Zuordnung an Russland existiert in den deutschen Strafakten nicht, im Gegenteil: Die Ermittlungsrichtung zeigt eindeutig weg von Moskau. Wer Nord Stream als bewiesenen russischen Sabotageakt behandelt, widerspricht der öffentlich bekannten deutschen Verfahrenslage.
Telegram-Netzwerke: Befehlskette bleibt offen
Bundesinnenministerin und Verfassungsschutzpräsidium sprechen von einem russischen »Telegram-Agentennetzwerk«, das Brandanschläge, Sachbeschädigungen und Auskundschaftungen koordiniert. Was gerichtlich belegt ist: Einzelpersonen wurden wegen konkreter Taten verurteilt. Was nicht belegt ist: eine durchgehende Befehlskette von diesen Einzelpersonen zu einem russischen Nachrichtendienst. Die Wegwerfagenten-Struktur macht genau das strukturell schwer beweisbar, wie oben beschrieben. Die korrekte Formulierung wäre: »Einzeloperationen sind in Teilen bewiesen; ein einheitlich vom Kreml gesteuertes Netzwerk ist es nicht.«
AfD-Finanzierung: Keine belastbaren Belege
Die Behauptung, die AfD werde vom russischen Staat finanziert, zirkuliert seit Jahren. Für eine pauschale Finanzierungsthese fehlen in der öffentlichen Beweislage alle wesentlichen Elemente: kein identifizierter russischer Zahler, kein konkreter Empfänger innerhalb der Partei mit belastbarer Feststellung, kein dokumentierter Betrag, keine einschlägige Anklage, kein Urteil. Digitale Einflusskampagnen wie »Doppelgänger« zielten nachweislich auf demokratische Prozesse ab aber das ist etwas anderes als direkte Parteienfinanzierung. Wer das Gegenteil behauptet, muss Beweise liefern.
Der Doppelstandard: Was gilt für den Westen?
Wer den öffentlichen Beweismaßstab ernst nimmt, muss ihn symmetrisch anwenden. Und hier wird es unbequem.
Im Jahr 2013 wurde durch Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden bekannt, dass der US-Geheimdienst das Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört hatte oder zumindest abhören wollte. Merkels Reaktion war scharf: »Abhören unter Freunden geht gar nicht.« Die US-Regierung erklärte lediglich, man überwache Merkels Kommunikation gegenwärtig nicht und werde es künftig nicht tun. Eine ausdrückliche Verneinung früherer Überwachung enthielt diese Erklärung nicht. Ein US-Senator bezeichnete das Abhören später als »Fehler der Vergangenheit«.
Die deutsche Bundesanwaltschaft leitete Ermittlungen ein. Sie musste sie einstellen, nicht weil keine Überwachung stattgefunden hatte sondern weil kein originales NSA-Dokument gerichtsfest beizubringen war, das den konkreten Vorgang belegte. Die Überwachung war politisch und nachrichtendienstlich hochplausibel; strafprozessual blieb sie unbeweisbar.
Noch aufschlussreicher ist, was der NSA-Untersuchungsausschuss über die Kooperation zwischen BND und NSA zutage förderte. In Bad Aibling filterte der BND Kommunikationsdaten anhand von NSA-Selektoren. Von 39.082 Mitte 2015 identifizierten problematischen Selektoren richteten sich rund 68,7 Prozent gegen Regierungsstellen innerhalb der Europäischen Union. Deutschland spionierte also, im Auftrag Amerikas und mit eigenem technischem Gerät, gegen europäische Partner aus. Der Sonderermittler Kurt Graulich kam zu dem Ergebnis, dass die NSA das Kooperationsabkommen systematisch missachtet hatte und interne Kontrollen beim BND versagt hatten.
Es gab keine Sanktionen gegen die USA. Es gab keine Diplomatenaustreibungen. Es gab parlamentarische Kritik, eine BND-Gesetzesreform und das Ende einiger Selektoren. Die USA zahlten keinen vergleichbaren Preis wie Russland für seine dokumentierten Aktivitäten.
Und dann ist da noch Stuxnet: ein Computerwurm, der gezielt die Zentrifugen der iranischen Urananreicherungsanlage in Natanz manipulierte, physische Sabotage industrieller Infrastruktur durch einen Cyberangriff. Hochwertige journalistische Recherchen schreiben ihn einer gemeinsamen Operation der USA und Israels zu. Keine offizielle Regierungsbestätigung existiert. Kein Strafurteil. Keine Sanktionen. Wenn Russland wegen des Verdachts auf Infrastrukturmanipulation international massiv unter Druck gesetzt wird, während westliche Staaten eigene physische Sabotageoperationen ohne Konsequenz betreiben können: Mit welchem Recht gilt hier ein unterschiedlicher Beweismaßstab?
Ein weiterer Fall, der in dieser Debatte kaum vorkommt, ist Pegasus. Das Bundeskriminalamt hat die Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO Group erworben. Kauf abgeschlossen spätestens 2020, Einsatz in Strafverfolgungsverfahren ab März 2021, dokumentiert durch Süddeutsche Zeitung, Zeit und Spiegel. Einen Monat nach Bekanntwerden des weltweiten Pegasus-Skandals im Sommer 2021 warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in seiner internen Cyber-Sicherheitswarnung CSW 2021-234348-1032 vor der Software: Das Bedrohungspotenzial sei "als hoch zu bewerten". Das BKA nutzte dieselbe Spyware seit März desselben Jahres.
Was dabei auffällt, ist innerhalb desselben Dokuments ablesbar: Die Kopfzeile der Warnung trägt die amtliche Gefahreneinstufung "2 / Gelb". Die BSI-Skala unterscheidet vier Stufen: 1/Grau (normale Betriebslage), 2/Gelb ("verstärkte Beobachtung von Auffälligkeiten, temporäre Beeinträchtigung des Regelbetriebs"), 3/Orange ("geschäftskritisch, massive Beeinträchtigung") und 4/Rot ("extrem kritisch, Ausfall vieler Dienste"). Das BSI klassifizierte Pegasus also mit seiner zweitniedrigsten Alarmstufe, während der eigene Bewertungstext im selben Dokument das Bedrohungspotenzial als "hoch" beschrieb, Schutzmaßnahmen aufgrund der "Professionalität der Angreifer" als "sehr schwierig" einräumte und feststellte, dass "auch aktuelle Versionen von iOS und Android immer noch als verwundbar gelten". Eine Technologie, die ohne Nutzerinteraktion, ohne Spuren, ohne Erkennungsmöglichkeit und ohne wirksame Abwehrmöglichkeit vollständigen Zugriff auf Smartphones gewährt, rangiert im amtlichen Klassifizierungssystem auf Stufe 2. Die Begründung: Es handele sich nicht um eine Massenverbreitungskampagne. Aber Pegasus zielt nicht auf Masse, sondern auf Präzision: Politiker, Journalisten, Aktivisten, Staatsoberhäupter. Genau die, die es treffen soll, trifft es immer. Das BSI warnte intern vor dem Werkzeug, das das BKA bereits im Einsatz hatte.
Pegasus ermöglicht vollständigen Zugriff auf Smartphones: Nachrichten, Telefonanrufe, gespeicherte Daten, Standort, Bewegungsprofile, Mikrofon- und Kameraaktivierung ohne Wissen des Geräteinhabers, dokumentiert durch das BSI-Dokument und forensische Berichte von Amnesty International. Das BKA behauptet, eine technisch beschnittene Version zu betreiben, die deutschen Verfassungsanforderungen genügt. Diese Behauptung wurde nie unabhängig überprüft, weil die Bundesregierung die Verträge und technischen Details unter Berufung auf das Staatswohl als Verschlusssache einstufte. Alexander Dobrindt ist seit Februar 2025 Bundesinnenminister und damit politisch verantwortlich für das BKA und seinen Pegasus-Einsatz.
Was seither geschah, ist durch amtliche Dokumente belegt. Bundesinnenminister Dobrindt reiste am 29. Juni 2025 nach Jerusalem und traf Netanyahu, Außenminister Gideon Sa'ar und Verteidigungsminister Israel Katz (Bundestag-Drucksache 21/4306). Am 12. Januar 2026 unterzeichnete Dobrindt gemeinsam mit Netanyahu in Jerusalem einen Cyber- und Sicherheitspakt, wie das Bundesministerium des Innern auf seiner eigenen Website verkündete. Explizit als beteiligte deutsche Behörden nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage das BKA, die Bundespolizei, das BSI und ZITiS (Drucksache 21/4306, S. 5). Der vollständige Text des Pakts ist nicht öffentlich, weil er kein völkerrechtlicher Vertrag sei. Parlamentarische Anfragen zu gemeinsamen Dateien zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und israelischen Nachrichtendiensten beantwortete die Bundesregierung nicht, mit der amtlichen Begründung: "aus Gründen des Staatswohls" (Drucksache 21/4306, S. 4).
NSO Group ist ein israelisches Unternehmen mit dokumentierten engen Verbindungen zum israelischen Staat: Die Exportgenehmigung für Pegasus an ausländische Behörden liegt beim israelischen Verteidigungsministerium, nicht bei NSO. Ein Recherche-Netzwerk aus Washington Post, Guardian, Le Monde und 13 weiteren Medien belegte 2021 im Pegasus-Projekt, dass die Software gegen Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Staatschefs eingesetzt wurde, darunter den französischen Staatspräsidenten Macron. Trotz des weltweiten Skandals: Eine ARTE-Dokumentation von 2022 stellte fest, dass die betroffenen europäischen Staaten keinerlei Maßnahmen ergriffen. Deutschland unterzeichnete stattdessen einen erweiterten Sicherheitspakt mit demselben Staat, der die Exportgenehmigung für die beanstandete Software erteilt.
Das alles führt zu einer simplen Frage: Wenn Russland verdächtigt wird, Personen zu rekrutieren, die Daten aus Deutschland abziehen, und das als Hybridkrieg bezeichnet wird, was ist dann das deutsche BKA, das Vollzugriff auf deutsche Smartphones kauft, mit Bewegungsprofilen aller Zielpersonen, und diese Aktivität als Geheimhaltungssache klassifiziert? Niemand nennt das israelische Hybridkriegsführung gegen Deutschland. Das soll diese Frage nicht beantworten. Es soll zeigen, dass der Begriff Hybridkrieg nicht symmetrisch angewendet wird.
Die NSA überwachte Merkels Telefon. Der BND spionierte EU-Partner aus. Das BKA kauft israelische Vollzugriffs-Spyware. Bundesinnenminister Dobrindt fliegt zu Netanyahu und unterzeichnet einen Sicherheitspakt. Parlamentarische Kontrolle: verweigert "aus Gründen des Staatswohls". Russland macht Vergleichbares: Sanktionen, Ausweisungen, Kriegsrhetorik.
Das soll keine Gleichsetzung sein. Es soll eine Frage stellen: Wer denselben Beweismaßstab anlegt, dem muss auffallen, dass Aktivitäten, die bei westlichen Staaten mit politischer Kritik und Rechtsreform beantwortet werden, bei Russland eine eskalatorische Kriegsrhetorik auslösen. Das ist ein Doppelstandard und er schwächt die Glaubwürdigkeit der westlichen Position.
Die NATO-Osterweiterung: Geschichte, die nicht wegzureden ist
Ein zentraler Bestandteil russischer Rechtfertigungsnarrative ist die Behauptung, der Westen habe Russland nach 1990 betrogen. Westliche Politiker tun diese Erzählung oft als pure Propaganda ab. Das ist historisch unehrlich.
Archivdokumente belegen, dass westliche Politiker im Kontext der deutschen Wiedervereinigung 1990/91 wiederholt Formulierungen verwendeten, die sowjetische Sicherheitsbedenken beschwichtigen sollten. US-Außenminister James Baker erklärte Michail Gorbatschow am 9. Februar 1990, die NATO-Jurisdiktion werde sich »not one inch eastward« ausdehnen. Am folgenden Tag sagte Bundeskanzler Helmut Kohl, die NATO solle den Bereich ihrer Tätigkeit nicht erweitern. Außenminister Hans-Dietrich Genscher hatte zuvor erklärt, die NATO solle eine territoriale Ausdehnung nach Osten ausschließen. Archivforscher sprechen von einer »Kaskade« politischer Zusicherungen.
Russland hat auf das Wort politischer Führungspersönlichkeiten vertraut und wurde enttäuscht. Hier setzt die westliche Standardantwort ein: Es habe keinen rechtsverbindlichen Vertrag gegeben. Das ist formal korrekt und politisch eine Schutzbehauptung. Denn das Fehlen eines Vertrages ist kein Entlastungsargument für den Westen. Es ist das Gegenteil: Der Westen wusste, dass Russland auf diese Zusicherungen vertraute. Er hätte darauf bestehen können, sie vertraglich zu fixieren, er wollte es nicht. Die Vagheit war kein Versehen. Sie war Kalkül, um sich Handlungsspielraum zu erhalten. Russland hat die Kosten dieser Vagheit getragen.
Wer auf das Wort eines Mannes vertraut und danach sagt, es gelte nicht, weil es kein Stück Papier gab, der hat einen Betrug begangen, auch wenn er vor keinem Gericht dafür haftet. Die Sicherheitswahrnehmung Russlands und die Sicherheitswahrnehmung der osteuropäischen Beitrittsstaaten können gleichzeitig real sein. Keine löscht die andere aus. Die Beitrittsstaaten handelten aus eigenen Interessen und das verdient Respekt.
Aber: Selbst ein begründeter Vertrauensbruch rechtfertigt keine Spionage, keine Sabotage, keine Desinformation. Er erklärt Motive und Narrative, er entlastet nicht von Täterschaft. Dieser Unterschied ist entscheidend und er wird in der öffentlichen Debatte regelmäßig verwischt.
300 Jahre Muster: Russland wird gebraucht
Wer die Beweislage für sich allein betrachtet, sieht Lücken. Wer sie im historischen Muster betrachtet, sieht etwas anderes: Russland wird seit Jahrhunderten als Feind konstruiert, nicht weil es immer einer ist sondern weil es gebraucht wird.
Das Great Game (19. Jahrhundert). Das British Empire definierte jede russische Bewegung in Zentralasien als Aggression, jede britische als Schutz der Interessen. Die Bedrohungserzählung war Geopolitik, keine Analyse. Russland musste als Gefahr erscheinen, um imperiale Ausgaben und Stellvertreterkriege zu rechtfertigen.
1918, 1920: Westliche Intervention. 14 westliche Staaten intervenierten militärisch in Russland während des Bürgerkriegs, auf der Seite der Weißen Garden, gegen die Bolschewiki. Wer damals Aggressor war, wird in keinem westlichen Lehrbuch so genannt.
Der Kalte Krieg und NSC-68. Das US-Strategiepapier NSC-68 von 1950 ist eines der aufschlussreichsten Dokumente des 20. Jahrhunderts. Es konstruiert explizit eine maximale Bedrohungserzählung gegenüber der Sowjetunion, nicht weil die Bedrohung so groß war sondern weil nur eine maximale Bedrohungsdarstellung die nötigen Rüstungsbudgets rechtfertigen konnte. Das ist nicht Spekulation, das steht im Dokument selbst, inzwischen freigegeben und öffentlich einsehbar.
Gladio: Die NATO terrorisierte die eigene Bevölkerung. Operation Gladio ist kein Verschwörungsmythos, sie ist parlamentarisch untersucht und dokumentiert. Die NATO unterhielt in mehreren westeuropäischen Ländern geheime Netzwerke (sogenannte Stay-Behind-Organisationen), die nachweislich Terroranschläge auf die eigene Zivilbevölkerung organisierten, um diese den kommunistischen Parteien anzulasten. In Italien nennt man das die »Strategie der Spannung«. Premierminister Andreotti bestätigte Gladio 1990 vor dem Parlament. Das ist der Westen, der False-Flag-Operationen gegen die eigene Bevölkerung durchführte, nicht als Theorie sondern als belegter historischer Fakt.
Nordstream 2022. Die erste Reaktion war eindeutig: Russland. Seymour Hersh, Pulitzer-Preisträger, Enthüller des My-Lai-Massakers und Abu Ghraib, publizierte 2023 eine detaillierte Recherche, die die USA unter Beteiligung Norwegens verantwortlich macht. Deutsche Investigativjournalisten (Zeit, Spiegel, ARD) ermittelten in Richtung pro-ukrainischer Akteure. Die niederländischen und deutschen Ermittlungen kamen nicht zu einer Russland-Attribution. Die ursprüngliche Erzählung hat sich nicht gehalten, sie wurde leise fallengelassen, ohne öffentliche Korrektur.
Die strukturelle Schlussfolgerung. Das Muster über 300 Jahre ist konsistent: Russland wird als Feind gebraucht. Nicht immer und nicht ausschließlich aber strukturell, institutionell, ökonomisch. Rüstungsindustrie, Geheimdienste, NATO-Bürokratie, Teile der politischen Klasse: Sie alle haben ein Interesse daran, dass die Bedrohungserzählung aufrechterhalten wird. Das bedeutet nicht, dass jeder Vorfall konstruiert ist. Es bedeutet: Es gibt strukturelle Anreize dafür, dass es nach Russland aussieht und die historische Kapazität und Bereitschaft, diese Anreize zu nutzen, ist dokumentiert belegt.
Die richtige Verteilung der Beweislast. In der öffentlichen Debatte ist die Beweislast umgekehrt: Russland gilt als schuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das ist kein rechtsstaatlicher Standard, es ist Propaganda-Logik. Die korrekte Frage lautet nicht: »Kann Russland beweisen, dass es nicht dahintersteckt?« Die korrekte Frage lautet: »Kann der Westen beweisen, dass es wirklich Russland war?« Und wie wir gesehen haben: In den meisten Fällen kann er das nicht.
Das Gesamturteil
Was bleibt, wenn man nüchtern bilanziert?
Russische Spionagetätigkeit in Deutschland ist in mehreren Fällen gerichtlich nachgewiesen: durch rechtskräftige Verurteilungen in Agenten- und Spionageverfahren, darunter der Tiergartenmord (BGH 2021, Krasikow), der als einziger Fall einen staatlichen Auftrag gerichtlich festgestellt hat. Das ist Kategorie A. Der Bundestag-Hack von 2015 gehört in eine andere Kategorie. Gegen Dmitry Badin besteht ein Haftbefehl. Ein Haftbefehl belegt hinreichenden Anfangsverdacht, den niedrigsten Eingangsschwellenwert des deutschen Strafprozessrechts. Er ist weit entfernt von einem Schuldnachweis und sagt nichts darüber aus, ob eine Hauptverhandlung zur Verurteilung geführt hätte. EU-Sanktionen sind Verwaltungsmaßnahmen der Gemeinsamen Außenpolitik, gestützt auf geheimdienstliche Erkenntnisse, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Sie sind kein Richterspruch und kein Tatbestandsnachweis. Präzise: Der Bundestag-Hack ist offiziell attribuiert, strafprozessual mit Anfangsverdacht belastet, nicht gerichtlich abschließend bewiesen. Desinformationskampagnen wie »Doppelgänger« sind technisch und administrativ substanziell belegt. Einzelne Sabotageplanungen wurden gerichtlich festgestellt.
Was hingegen nicht öffentlich bewiesen ist: eine zentral koordinierte, vom Kreml geleitete Gesamtstrategie, in der sämtliche Cyberangriffe, Brandanschläge, Kabelschäden, Wahleinflüsse und Desinformation als Teile eines einheitlichen »hybriden Krieges« zusammenlaufen. Die spektakulärsten Vorfälle, Nord Stream, pauschale Telegram-Netzwerke, AfD-Finanzierung, sind entweder in eine andere Richtung attribuiert oder bleiben in entscheidenden Beweisgliedern offen.
[BEWIESEN] Spionageverurteilungen (SWR, GRU-Kontakte) -- Gerichtlich festgestellt, rechtskräftige Urteile
[ATTRIBUIERT] Bundestag-Hack 2015 (APT28/GRU) -- Offiziell zugeschrieben, Haftbefehl, EU-Sanktionen, kein Urteil
[ATTRIBUIERT] Desinformation Doppelgänger -- Technisch belegt, EU-Sanktionen, kein Strafurteil
[NICHT BELEGT] Nord Stream, Täterschaft Russland -- Ermittlungsrichtung zeigt auf ukrainische Verdächtige
[NICHT BELEGT] Telegram-Netzwerk als Kreml-Gesamtstrategie -- Einzelfälle belegt, Befehlskette nach oben strukturell unbeweisbar
[NICHT BELEGT] AfD-Finanzierung durch Russland -- Kein Zahler, kein Empfänger, kein Urteil, keine Anklage
Das bedeutet nicht, dass nichts passiert. Es bedeutet: Die politische Rhetorik läuft der Beweislage weit voraus, gemessen an rechtsstaatlichen Standards erheblich weiter, als es öffentlich zugegeben wird.
Das ist kein Freifahrtschein für den Kreml. Russische Geheimdienste operieren nachweislich in Deutschland. Die Fähigkeit und der Wille zur verdeckten Einflussnahme sind dokumentiert. Wer das bestreitet, schließt die Augen. Aber wer auf dieser Grundlage eine koordinierte Kriegsstrategie konstruiert und daraus politische Konsequenzen von erheblicher Tragweite zieht, vom Hochfahren der Rüstungsausgaben bis zur gesellschaftlichen Überwachungsrhetorik, der schuldet der Öffentlichkeit mehr als das, was bisher auf den Tisch gelegt wurde.
Geheimdienste mögen über mehr wissen, als sie veröffentlichen dürfen. Das ist ein reales Problem und gleichzeitig kein Argument, das öffentliche Behauptungen vom öffentlichen Beweismaßstab entbindet. Wenn die Bundesregierung sagt: »Wir wissen es aber wir können es nicht zeigen«, dann muss sie akzeptieren, dass die Öffentlichkeit ihr das schlicht glauben oder nicht glauben kann. Demokratische Rechenschaftspflicht funktioniert nicht mit Beweisverweigerung.
Kausalität: Wer ständig drangsaliert wird, entwickelt seine eigene Strategie
Es wäre falsch, Russland zum Lamm zu erklären. Innenpolitisch ist Russland kein Rechtsstaat, Tschetschenien, die Behandlung der Opposition, die Unterdrückung freier Presse: das ist real, dokumentiert und verdient Kritik. Daran ändert dieser Artikel nichts.
Aber Innenpolitik und Geopolitik sind zwei verschiedene Ebenen. Und auf der geopolitischen Ebene gilt ein Grundprinzip, das in der Psychologie wie in der Staatenpolitik gleichermaßen gilt: Wer dauerhaft unter Druck gesetzt, eingekreist, enttäuscht und gedemütigt wird, der entwickelt irgendwann eigene Strategien. Nicht weil er von Natur aus böse ist sondern weil es das natürliche Ergebnis anhaltenden Drucks ist. Das ist keine Entschuldigung. Es ist Kausalität.
NATO-Osterweiterung trotz gegenteiliger Zusicherungen. Wirtschaftliche Einkreisung durch Sanktionen. Unterstützung von Regimewechseln an der russischen Peripherie. Die Demütigung der 1990er Jahre, als Russland am Boden lag und der Westen nicht half sondern Vorteile sicherte. Das alles hat eine Reaktion erzeugt und wer heute überrascht tut, lügt entweder oder denkt nicht nach.
Das eigentlich Gefährliche an der Hybridkrieg-Rhetorik von Merz und Pistorius ist nicht, dass sie Russland kritisieren. Es ist, dass sie die Kausalitätskette weglassen. Sie beschreiben die Reaktion, ohne die Ursache zu benennen. Damit machen sie eine politische Lösung strukturell unmöglich denn wer die Ursache nicht benennt, kann sie auch nicht beheben. Was bleibt, ist Eskalation.
Der Westen ist nicht unschuldig. Russland ist nicht unschuldig. Die Schuldfrage hin- und herzuschieben bringt nichts. Was gebraucht wird, ist eine ehrliche Analyse der Kausalitäten und der Mut, die eigene Mitverantwortung zu benennen, bevor man die nächste Rüstungsrunde einleitet.
Fazit: Rhetorische Aufrüstung ohne Fundament
Friedrich Merz und Boris Pistorius sind nicht die ersten westlichen Politiker, die Bedrohungsrhetorik stärker dosieren als die zugrundeliegende Beweislage. Das ist ein altes Instrument politischer Mobilisierung. Es hat Konsequenzen.
Eine Öffentlichkeit, der man Bedrohungen größer erscheinen lässt, als sie belegbar sind, verliert das Urteilsvermögen für reale Bedrohungen. Eine politische Kultur, die den Beweismaßstab je nach Gegner unterschiedlich anlegt, verliert ihre moralische Glaubwürdigkeit. Und eine Sicherheitspolitik, die auf Behauptungen statt auf Beweise setzt, produziert Eskalation, die sie hinterher kaum noch rechtfertigen kann.
Das ehrliche Bild ist komplizierter als »Russland führt einen Hybridkrieg« oder »alles ist westliche Propaganda«. Es gibt belegte russische Einzeloperationen und eine politische Tendenz, sie zu einem Gesamtbild zusammenzusetzen, für das die öffentliche Beweislage nicht ausreicht. Es gibt ein Attributionsproblem, das strukturell kaum lösbar ist und westliche Geheimdienste, die ihre Schlussfolgerungen durch Geheimhaltung der demokratischen Kontrolle entziehen. Es gibt einen Doppelstandard bei der Anwendung von Beweismaßstäben und eine NATO-Osterweiterungsgeschichte, die ohne Anerkennung politischer Zusicherungen unvollständig bleibt.
Beides zugleich anzuerkennen, russische Aktivität und westliche Mitverantwortung, reale Bedrohung und rhetorische Übertreibung, das wäre das Mindeste, was man von einer Sicherheitspolitik erwarten dürfte, die für sich beansprucht, auf der Höhe der Tatsachen zu sein.
Quellen und Methodik: Dieser Artikel basiert auf einer systematischen Auswertung öffentlich zugänglicher Gerichtsdokumente, Anklageschriften, EU-Sanktionsbeschlüsse, Parlamentsunterlagen und technischer Behördenberichte. Behauptungen werden nach drei Kategorien unterschieden: gerichtlich belegt (A), offiziell attribuiert ohne Urteil (B) und nicht öffentlich belegbar (C). Vollständige Belege und Quellenangaben in der Forschungsdokumentation:
»Gesamturteil Hybridkrieg Beweislage« https://hub.philosophenstudio.de/pdf/Gesamturteil_Hybridkrieg_Beweislage.pdf
»Beweise Russische Hybridkriegsführung« https://hub.philosophenstudio.de/pdf/Beweise_Russische_Hybridkriegsfuehrung.pdf
»Attributionsproblem und Doppelstandard« https://hub.philosophenstudio.de/pdf/Attributionsproblem_und_Doppelstandard.pdf
(Oktober 2026).