Wann immer Politiker von der Erbschaftsteuer sprechen, fallen große Worte: Chancengerechtigkeit, fairer Start, Solidarität. Doch wer die moralische Schminke abwäscht und sich die rechtliche und ökonomische Realität ansieht, erkennt schnell: Die Erbschaftsteuer ist kein Instrument der Gerechtigkeit. Sie ist ein juristischer Taschenspielertrick. Eine Selbstbedienung des Staates, der abkassiert, ohne selbst etwas geleistet zu haben.
Der juristische Taschenspielertrick
Das Fundament der Erbschaftsteuer ist ein Widerspruch, der so absurd ist, dass man ihn zweimal lesen muss, um ihn zu glauben. Wenn ein Mensch stirbt, sagt das deutsche Erbrecht völlig zu Recht: Das Vermögen gehört der Familie. Es ist Familienvermögen, es gibt einen Rechtsanspruch, der Staat hat hier nichts zu suchen.
Doch im selben Atemzug greift das Steuerrecht ein und behauptet plötzlich: Halt, das ist kein Familienvermögen, das ist ab heute ein „neuer Vermögenszufluss“ beim Erben! Das ist, als würde man sein Auto in die eigene Garage fahren, und wenn man es am nächsten Tag herausholt, behauptet der Staat plötzlich, es sei ein Fahrrad, nur um eine Fahrradsteuer erheben zu können. Auto rein, Fahrrad raus, Auto wieder da. Ein rein rhetorischer Winkelzug, um den grundgesetzlichen Eigentumsschutz zu umgehen und an das Geld der Bürger zu kommen.
Die Bestrafung der Lebensleistung
Befürworter argumentieren gern, der Erbe habe für das Geld „nichts geleistet“. Das mag stimmen. Aber das Vermögen selbst ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist die geronnene Lebensleistung der Verstorbenen. Es ist das Ergebnis von Schweiß, Risiko, unternehmerischen Entscheidungen, schlaflosen Nächten, Verzicht und Verantwortung.
Und dieses Vermögen wurde bereits besteuert. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, der Staat hat bei jedem einzelnen Schritt der Wertschöpfung bereits massiv mitkassiert. Die Schuld an die Gesellschaft ist längst beglichen. Wenn der Staat nun beim Tod des Erbauers noch einmal zugreift, besteuert er nicht „leistungsloses Einkommen“, sondern er bestraft jahrzehntelangen Fleiß doppelt und dreifach.
Die absurde Logik: Leistung wird bestraft, reines Glück belohnt
Wie verlogen die Logik des Staates wirklich ist, zeigt sich am Lottogewinn. Jemand kreuzt wahllos ein paar Zahlen an, gewinnt 10 Millionen Euro und der Staat sagt: „Herzlichen Glückwunsch, das ist komplett steuerfrei!“ Hier gab es keine Arbeit, kein wirtschaftliches Risiko, keine geschaffenen Arbeitsplätze, absolut keinen gesellschaftlichen Nutzen. Reines, purem Glück geschuldetes, leistungsloses Geld bleibt unangetastet.
Wenn aber eine Familie über Generationen ein Unternehmen aufbaut, Arbeitsplätze schafft und Innovationen vorantreibt, dann steht der Finanzbeamte am Grab und kassiert ab. Das ist keine Leistungsgerechtigkeit. Das ist absurde Willkür.
Erben schaffen Werte, der Staat vernichtet sie
Man tut so, als würden Erben auf Geldbergen sitzen und nichts tun. Die Realität sieht völlig anders aus: Erben führen Familienunternehmen weiter. Sie sichern bestehende Arbeitsplätze und schaffen neue. Sie investieren in Stiftungen, Innovationen und regionale Wirtschaft. Sie übernehmen Verantwortung.
Doch anstatt sich über diese Kontinuität und Wertschöpfung zu freuen, zieht der Staat Kapital aus genau jenen Unternehmen und Familien ab, bevor der Erbe überhaupt die Chance hat, damit weiter zu wirtschaften. Was hat der Staat dem Erben gegenüber im Gegenzug geleistet? Die ehrliche Antwort lautet: Nichts. Gar nichts.
Fazit: Das Ende der moralischen Überlegenheit
Es ist Zeit, die Befürworter der Erbschaftsteuer vom moralischen hohen Ross zu holen. Wer große Vermögen wirklich antasten will, sollte vorher sicherstellen, dass er nicht diejenigen bestraft, die den Wohlstand dieses Landes überhaupt erst aufgebaut haben.
Die Erbschaftsteuer in ihrer aktuellen Form ist kein Sieg der Gerechtigkeit. Sie ist mangelnder Respekt vor der Lebensleistung von Familien. Sie ist wirtschaftlich kurzsichtig und juristisch inkonsistent. Oder kurz gesagt: Sie ist Tricksy in Reinform.