Wenn ein Mensch auf der Anklagebank sitzt, blickt das Gericht nicht nur auf die eigentliche Tat. Es blickt auf das sogenannte „Nachtatverhalten“. Psychologisch-forensische Gutachter analysieren das Muster des Angeklagten: Werden Beweise vernichtet? Zeugen eingeschüchtert? Werden Kameras zufällig ausgeschaltet oder Festplatten gelöscht? Die Kriminologie kennt dafür klare Begriffe: Verdunkelungsgefahr, Beweisvereitelung, Verschleierungstendenz. Zeigt ein Individuum dieses Verhalten, fällt das Urteil vernichtend aus. Ein Richter geht dann von Schuld und Wiederholungsgefahr aus, niemand glaubt noch an unglückliche Zufälle.

Doch was passiert, wenn wir diesen strengen forensischen Maßstab an diejenigen anlegen, die an den Hebeln der Macht sitzen? An Politiker, hochrangige Beamte und Justizvertreter?

Die Akte Epstein: Verdunkelung als Verwaltungsvorgang

Nirgendwo wird dieses Muster deutlicher als im Fall Jeffrey Epstein. Wenn es dort zu Vertuschungen kommt, dann versagt kein abstraktes „System“. Behörden handeln nicht, Menschen tun es. Jemand unterschreibt die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, jemand ordnet eine Schwärzung an, jemand lässt ein Rechtshilfeersuchen wissentlich auf seinem Schreibtisch liegen.

Betrachten wir das Handeln dieser Entscheidungsträger aus der forensischen Perspektive. Ein Gutachter müsste folgendes in sein Protokoll aufnehmen:

Beweisvereitelung: Amtsträger ignorieren Rechtshilfeersuchen aus Europa. Verantwortliche in US-Ministerien halten Dokumente unter Verschluss, schwärzen entscheidende Passagen und reißen gesetzliche Publikationsfristen.

Schutz der Mittäter: Obwohl das Missbrauchsnetzwerk von flächendeckendem Personal, Bankern und prominenten Gästen getragen wurde, weigern sich die entscheidenden Staatsanwälte, diese Personen systematisch vorzuladen. Das FBI selbst wollte 2019 zehn Mittäter vor eine Grand Jury bringen, doch Funktionäre blockierten den Prozess.

Manipulatives Kontrollverhalten: Der wichtigste Zeuge stirbt unter Aufsicht in einer Hochsicherheitszelle. Wärter fälschen (ganz menschlich) Protokolle, Kameras sind (ganz menschlich) angeblich defekt. Später räumen Staatsanwälte diesen Wärtern einen Deal ein, ohne sie jemals unter Druck zu setzen, ihre potenziellen Auftraggeber zu benennen.

Würde ein einzelner Angeklagter dieses Verhaltensmuster zeigen, würde ein Haftrichter sofort Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr anordnen. Wenn jedoch hochrangige Amtsträger exakt dasselbe Muster orchestrieren, nennt man es plötzlich „Überlastung“, „Opferschutz“ oder „Dienstweg“. Ein forensisch glasklarer Vertuschungsvorgang wird so zur bloßen Verwaltungsnotiz umdeklariert.

Wenn die Täter auf dem Richterstuhl sitzen

Das forensische Problem dabei: Die Täter sitzen oft selbst an den Positionen, die das Verhalten sanktionieren müssten.

Dieses Prinzip der fehlerhaften Selbstkontrolle durchzieht viele Ebenen. Nehmen wir Amts- und Landgerichte in Deutschland: Warum wird das gesprochene Wort in großen Strafprozessen bis heute nicht auf Tonband aufgezeichnet, wie es in anderen Ländern längst üblich ist? Die offizielle Begründung von Politikern und Richtern (Zeugenschutz) ist vorgeschoben. Die Wahrheit ist: Was nicht aufgezeichnet wird, kann von einem Richter im Urteil nach eigenem Ermessen ausgelegt werden. Es sind konkrete Justizminister und Richterverbände, die sich hier gegen Aufzeichnungen wehren, um die eigene Deutungshoheit nicht an eine objektive Bandaufnahme zu verlieren.

Genauso verhält es sich mit Sondergesetzen für die eigene Klasse. Wenn Parlamentarier den § 188 StGB verschärfen, der Politiker vor Beleidigungen besonders schützt, geht es nicht um Gerechtigkeit. Es ist eine Gruppe von Machthabern, die sich selbst einen Schutzschild baut, der dem normalen Bürger verwehrt bleibt. Das Ziel dieser Entscheider: Die Schere im Kopf der Bürger zu verankern.

Assange, Snowden und die kalkulierte Einschüchterung

Wenn sich diejenigen, die den Apparat steuern, selbst schützen und ein klassisches Verdunkelungsmuster zeigen, bleibt nur der Aufklärer von außen. Doch die Reaktion der Mächtigen auf Whistleblower wie Edward Snowden oder Julian Assange liefert den finalen forensischen Beweis für ihre Absichten.

Die Verantwortlichen in den Geheimdiensten und Justizministerien bestrafen nicht die von Assange und Snowden aufgedeckten Kriegsverbrechen oder Verfassungsbrüche, sie jagen erbarmungslos die Boten. Das hat einen simplen, uralten psychologischen Grund: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“

Es geht den Entscheidern nicht wirklich um Snowden als Person. Es geht darum, dass jeder andere Sachbearbeiter, beispielsweise jener, der heute die Epstein-Akte auf dem Tisch liegen hat, ganz genau sieht, was passiert, wenn man sich gegen die Interessen der oberen Chefetagen wendet. Es ist die vorsätzliche Erzeugung eines Einschüchterungseffekts.

Fazit: Das Verhalten verrät die Verantwortlichen

Wir müssen aufhören, bei großen Skandalen von „Behördenversagen“ oder „Systemfehlern“ zu sprechen. Institutionen haben keine Absichten, Menschen loggen sich morgens ein und treffen Entscheidungen.

Legt man kriminologische Maßstäbe an dieses Handeln an, ergibt sich oft ein klares Bild aus Motiv, Gelegenheit, Nachtatverhalten und Wiederholung. Politiker fordern heute von ihren Bürgern totale Transparenz, Stichwort Chatkontrolle, und nutzen gern das Argument: „Wer nichts zu verbergen hat, braucht nichts zu fürchten.“

Wenn aber Staatssekretäre, Oberstaatsanwälte und Geheimdienstchefs selbst Spuren nicht sichern, Whistleblower jagen und Akten schwärzen, haben sie offensichtlich sehr wohl etwas zu verbergen. Und in der Forensik gilt: Wer Beweise in seinem Einflussbereich verschwinden lässt, muss sich vom Gutachter bescheinigen lassen, dass er sich wie ein Schuldiger verhält.